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Querbeet

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Angebotsbindung beträgt 8 Wochen vom Tage der Angebotserstellung an gerechnet. Bei späterer Auftragserteilung behält sich der Auftragnehmer eine erneute Kalkulation mit Angleichung an die Kostenveränderung vor.

Die Ideenskizzen sowie die Leistungsbeschreibung sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der erstellten Ideenskizzen/ Planung sowie der Angebotstexte ist nur mit der schriftlichen Genehmigung des Anbieters zulässig. Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend gemacht, welcher sich in der Höhe nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für diese Leistung üblicherweise zu berechnenden Gebühren richtet (i.d.R. 10% der Nettoangebotssumme, mindestens jedoch 200,00 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer).

Abrechnungen und Zahlungsmodalitäten

Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Aufmaß der abgeschlossenen Arbeiten oder nach angebotenen Pauschalpreisen.

Alle Arbeiten, die aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse oder Erschwernisse oder aufgrund von zusätzlichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu leisten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Zugrunde gelegt wird hier ein Stundensatz von 54,00 € netto für den Landschaftsgärtner zuzüglich der anfallenden Materialkosten.

Das Erstellen von Abschlagsrechnungen für geliefertes Material oder geleistete Arbeiten ist jederzeit möglich. Abschlagsrechnungen sind sofort ohne Abzüge zu bezahlen. Die Zahlung der Schlussrechnung erbitten wir binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge.

Bei Zahlungsverzug erfolgt 2 Wochen nach Rechnungsstellung die 1. Mahnung. Weitere 2 Wochen später ist die 2. Mahnung mit einer Mahngebühr von 10,00 € fällig. 30 Tage nach Rechnungslegung berechnen wir einen Zinssatz von 8,5 % für noch ausstehende Zahlungen. Erfolgt auch dann innerhalb von 2 Wochen keine Zahlung, wird der Vorgang einem ansässigen Inkasso-Büro übergeben. Alle dann anfallenden Kosten gehen zu Lasten des säumigen Kunden.

Gewährleistung

Soweit DIN Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Für die gelieferten Materialien tragen ausschließlich die Hersteller die Haftung bezüglich Qualität, Farbe und Form.

Bei dem Naturbaustoff Holz sind besonders im Freien Rissbildungen und Verdrehungen aufgrund von Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen nicht zu vermeiden. Erst wenn die Hölzer über den gesamten Querschnitt getrocknet sind, schließen sich die Risse zum Teil wieder. Diese natürlichen Eigenschaften bei Garten- und Bauhölzern bedeuten keinen Qualitäts- und Festigkeitsverlust und werden daher als Reklamation nicht anerkannt.

Für Anschüttungen und Verfüllungen an Terrassen und Kellerwänden sowie in Gräben und Schächten durch Vorunternehmer schließen wir die Gewährleistung für die Standfestigkeit aus.

Vorleistung durch den Auftraggeber

Die Anarbeitung an Bauwerke durch den Auftragnehmer muss ohne Vorarbeiten durchführbar sein. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durch Detail- und Ausführungspläne auf die Ausführungsvorgabe hinzuweisen.

Vor Beginn von Erd- und Ausschachtungsarbeiten müssen dem Auftragnehmer Pläne über den Verlauf von Ver- und Entsorgungsleitungen vorgelegt werden. Die Beibringung der Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber. Auf Verlangen können die Unterlagen durch den Auftragnehmer angefordert werden. Hiervon muss der Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Arbeitsbeginn in Kenntnis gesetzt werden. Der Aufwand zur Beibringung ist extra zu vergüten.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Hannover.

Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

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